Zwischen Graffiti und Grünspan: Wer ist eigentlich für saubere Denkmäler zuständig?
2. April 2025
Ob das Kaiserstandbild auf dem Marktplatz, die Brunnenanlage im Park oder der Gedenkstein am Stadtrand – Denkmäler gehören zum Bild deutscher Städte fest dazu. Sie sind stille Zeugen der Vergangenheit, meist imposant, manchmal jedoch auch unscheinbar.
Aber was passiert eigentlich, wenn diese steinernen Zeitzeugen mit Algen überzogen, beschmiert oder beschädigt werden? Wer sorgt dafür, dass sie nicht in Vergessenheit geraten – oder im schlimmsten Fall verfallen?
Die Zuständigkeiten dafür sind komplex geregelt. In den meisten Bundesländern liegen sie bei den sogenannten “Unteren Denkmalbehörden", also den Städten und Gemeinden selbst. Sie handeln dann im Rahmen der jeweiligen Landesgesetze, in enger Abstimmung mit Fachämtern für Denkmalpflege und, wenn nötig, auch mit den Eigentümern der Bauwerke. Denn: Nicht jedes Denkmal im öffentlichen Raum ist automatisch kommunales Eigentum – viele gehören auch Stiftungen, Kirchengemeinden oder privaten Trägern.
Denkmal in Koblenz Foto von Lāsma Artmane auf Unsplash
Reinigung mit Fingerspitzengefühl
Die Herausforderung beginnt, wenn der Schmutz nicht einfach abgekehrt werden kann. Moos, Umwelteinflüsse, Abgase oder Graffitis setzen den historischen Materialien stark zu.
Eine unsachgemäße Reinigung kann allerdings mehr Schaden anrichten als der Dreck selbst. Besonders empfindlich sind Naturstein, historische Patina oder vergoldete Oberflächen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang auch von einer restauratorischen Reinigung. Bei einer solchen wird vorab genau geprüft , wie viel entfernt werden darf – und auf welche Weise.
In vielen Fällen holen sich Städte dafür externe Unterstützung. So wurde beispielsweise das Hermannsdenkmal bei Detmold von Spezialisten gereinigt, die zuvor Musterflächen anlegten, um die Verträglichkeit ihrer Methoden zu testen. Gerade bei größeren Anlagen oder sehr empfindlichen Oberflächen wird eine professionelle Reinigungsfirma beauftragt, insbesondere dann, wenn die städtischen Eigenbetriebe an ihre Grenzen stoßen oder die gesetzlichen Vorgaben eine Spezialbehandlung erforderlich machen.
Kommunale Verantwortung bei begrenzten Mitteln
Wer einmal aufmerksam durch den Stadtpark gegangen ist und sich gefragt hat, warum ein mit Graffiti beschmierter Gedenkstein schon seit Monaten nicht gereinigt wurde, stößt schnell auf das problematische Thema der Finanzierung.
Zwar sind die Kommunen grundsätzlich zur Pflege ihrer Denkmäler verpflichtet, doch in der Praxis konkurriert diese Aufgabe mit vielen anderen, von der Schulhofsanierung bis hin zur Gehweginstandsetzung. Daher müssen die geplanten Maßnahmen priorisiert werden. In einigen Fällen muss zudem lange auf entsprechende Fördermittel gewartet werden.
Dabei gibt es auch positive Beispiele: Die Stadt Oldenburg veröffentlichte zum Beispiel jüngst ein Reinigungskonzept für ihre Kunstwerke im öffentlichen Raum. Auch in München und Leipzig sind Reinigungs- und Pflegepläne für Denkmäler Teil der kommunalen Haushaltsplanung. In Köln ist darüber hinaus die Stadtentwässerungsbetriebe GmbH für die Entfernung von Graffitis an bestimmten Denkmälern zuständig – und das in klaren Intervallen und mit festem Budgetrahmen.
Denkmalpflege ist Stadtpflege
Ein gepflegtes Denkmal zollt nicht nur Respekt gegenüber der Geschichte, sondern auch für ein funktionierendes Gemeinwesen.
Städte, die in den Erhalt investieren, schaffen Orientierung und Identität für ihre Bürger. Gleichzeitig zeigt sich in diesem Bereich exemplarisch, wie vielfältig kommunale Aufgaben inzwischen geworden sind. Die Gemeinden jonglieren zwischen gesetzlichem Denkmalschutz, öffentlicher Wahrnehmung und pragmatischen Herausforderungen wie der Reinigung und Instandhaltung.
Nicht jedes Denkmal kann jährlich auf Hochglanz gebracht werden. Aber ein System, das historische Bauwerke sowohl schützt als auch sichtbar pflegt, ist möglich – sofern Expertise, klare Zuständigkeiten und finanzielle Mittel aufeinandertreffen.