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Strafverteidiger: Ab wann braucht man ihn?

21. September 2021

 

Vor Gericht sind alle gleich - eigentlich.

Unterschiedliche Gründe und Ursachen können vor Gericht führen.

Doch stellt sich hierbei auch die Frage, ab welchem Zeitpunkt ein sogenannter Strafverteidiger benötigt wird.

Ein Anwalt für Strafrecht in Köln klärt auf.

 

Justitia

Justitia – Pixabay - Public Domain Bilder / Creative Commons CC0 (CC0 1.0)

 

Die Frage um das "Wann"

Ein Strafverteidiger ist immer dann mit hinzuzuziehen, wenn man als Schuldiger in einem Strafverfahren gilt und eine entsprechende Verteidigung durch einen versierten Anwalt benötigt.

 

Folgendes ist zu bedenken: Ein reuiger Sünder kann seine Strafe nie selbst aussuchen.

Die Entscheidung der Strafe trägt letztendlich immer noch der Richter - dieser kann sich aber auch irren.

So können als Laie gegebenenfalls mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Verteidigungsansätze übersehen werden, weswegen es ratsam ist, sich niemals selbst zu verteidigen.

 

Niemals eine Verteidigung selbst führen

Nach dem Gesetz kann sich jeder Beschuldigte dem Beistand eines Verteidigers bedienen - und dies sollte auch jeder Beschuldigte unbedingt tun. Es wäre unsinnig, auf dieses Recht zu verzichten und stattdessen die Verteidigung in die eigenen Hände zu nehmen. Ob gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht - es gilt für alle Instanzen.

 

Schweigen

In der Theorie so einfach, in der Praxis jedoch nicht.

Viele Menschen fühlen sich unschuldig und begehen dabei den großen Fehler, die anderen von der eigenen Unschuld überzeugen zu wollen. Hier sollte man besser dem professionellen und erfahrenen Strafverteidiger Glauben schenken:

Das wird so leider nicht funktionieren.

 

Jeder hat gute Gründe für seine Taten - ebenso hat jeder auch ein blumiges Wort für das übrig, was er nicht begangen hat.

Menschen zu überzeugen, ist nicht einfach, schon gar nicht bei Polizeibeamten.

Wie heißt es immer so schön? "Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!".

Jedes der gesprochenen Worte wäre somit eins zu viel.

 

Die Entscheidung, welche Informationen wann preisgegeben werden, sollte stets dem Profi überlassen werden.

 

Einschalten des Strafverteidigers

Die Vorladung oder den Anhörungsbogen der Polizei im Briefkasten?

Hier sollte bereits unverzüglich der Strafverteidiger mit einbezogen werden.

Dies gilt vor allem bei Erhalt einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

 

Die Zustellung der Anklageschrift erfolgt stets vom zuständigen Gericht.

Liegt eine solche Anklageschrift also vor, ist der wesentliche Teil des Strafverfahrens bereits für beendet erklärt worden: Das Ermittlungsverfahren.

 

Vorbeugende Beauftragung eines Strafverteidigers

Eine vorsorgliche Beratung eines Strafverteidigers kann häufig nicht schaden.

Nämlich dann, wenn noch keine Nachricht der Polizei im Briefkasten eingeworfen worden ist, man aber in dem Glauben ist, als Beschuldigter bereits in einem frühen Strafverfahren zu stecken.

 

Deshalb gilt: Wertvolle Hilfen eines Profis immer annehmen.

Es könnte durchaus eine Durchsuchung, schlimmstenfalls sogar noch eine Verhaftung bevorstehen.

Solch drohenden Maßnahmen können mithilfe des Profis entweder abgeschwächt oder sogar abgewendet werden.

 

Ebenso sollte man in der Untersuchungshaft nicht auf rechtlichen Beistand verzichten.

Es schadet nicht, für alle Fälle bestens gewappnet zu sein.

 

Pflichten des Strafverteidigers

Auch der Strafverteidiger hat gewisse Pflichten zu erfüllen.

So ist dieser in jedem Fall den Interessen des Beschuldigten absolut verpflichtet.

 

Des Weiteren hat der Strafverteidiger eine strikte Verschwiegenheitspflicht.

 

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