Königsschlösser
Schloss Neuschwanstein
Das Schloss Neuschwanstein steht oberhalb von Hohenschwangau im Allgäu. Der Grundstein der "Neuen Burg zu Hohenschwangau" wurde am 5. September 1869 gelegt. Der bayerische König Ludwig II. wollte das Schloss, das erst nach seinem Tod den Namen "Schloss Neuschwanstein" erhielt, als idealisierte Vorstellung einer mittelalterlichen Ritterburg errichten lassen. Und der König lebte auch nur wenige Monate im seinem neuen Schloss. Er verstarb am 13. Juni 1886 noch vor der endgültigen Fertigstellung. Von den Schlössern König Ludwigs II. ist Neuschwanstein wohl das berühmteste, obwohl das Nachbarbauwerk Schloss Hohenschwangau mindestens genauso sehenswert ist. Doch das Märchenschloss Neuschwanstein wird eben jährlich von ca. 1,5 Millionen Touristen besucht es ist nahezu ganzjährig für Besucher geöffnet und ist damit eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Deutschlands.
Wer den steilen Schlossberg im Minibus, per Kutsche oder zu Fuß erklommen hat, betritt die Schlossanlage durch den rot gefassten Torbau. Der Durchgang des Torhauses führt direkt in den unteren Schlosshof. Von dort führt eine Treppe zum oberen Schlosshof vor das Palas. Im Hauptgebäude des Schlosses sind die Prunkzimmer des Königs und die Räume der Dienerschaft untergebracht.
Man taucht hier endgültig in die Traumwelt König Ludwigs II. ein. Farbenprächtige Wandbilder mit Helden und Heiligen, kämpfend gegen das Böse, stolze Ritter, die den heiligen Gral hüten, treffen auf Minnesänger, die über die Reinheit der Liebe berichten.
Schloss Hohenschwangau
Das Schloss Hohenschwangau liegt direkt gegenüber dem für Ludwig II. erbauten Schloss Neuschwanstein. Das der Neugotik zuzuordnende Schloss Hohenschwangau wurde 1090 als "Castrum Swangowe" erstmals urkundlich erwähnt und diente seinerzeit als Behausung der Ritter von Schwangau. Über die Jahrhunderte wurde die Burg stark beschädigt. 1832 erwarb Kronprinz Maximilian die Burg und ließ diese in das heutige Schloss umbauen. Nach seinem Tod übernahm sein Sohn, König Ludwig II., das Anwesen.