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Neu-Ulm
Neu-Ulm
Der Pariser Staatsvertrag vom 28. Februar 1810 schafft die politische Grundlage für die Entstehung von NeuUlm "auf dem rechten Donauufer". Der am 18. Mai 1810 in Compiègne abgeschlossene Vertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg legt die Grenze bei Ulm auf die Mitte der Donau fest. Der bayerische König Max I. Joseph kann sich allerdings nicht dazu entschließen, auf diesem neu erworbenen Gebiet sogleich eine Stadt zu bauen. 1814 erscheint erstmals schriftlich der Name "Neuulm". 1821 hat die Gemeinde Neuulm 262 Einwohner und umfaßt bereits den heutigen Bereich der Innenstadt, Offenhausen, Gurrenhütte, Steinhäule, Striebelhof, Illerüberfahrt und Freudenegger Hof.