Stadtstaat Hamburg
Politisch ist Hamburg ein Stadtstaat, also Stadt und Bundesland der Bundesrepublik Deutschland in einem. Ähnlich wie Bremen und Berlin nimmt es damit eine Sonderstellung ein.
Seit 1921 ist Hamburg laut seiner Verfassung eine demokratische, parlamentarische Republik. Der Sitz des Hamburger Senats, der sowohl die kommunale als auch Landesregierung darstellt, ist das im Jahre 1897 erbaute, inzwischen sechste Rathaus der Stadt.
Wie viele andere historische Gebäude fiel es in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1842 den Flammen des 'grossen Brandes' zum Opfer, der weite Teile Hamburgs zerstörte und kaum unter Kontrolle zu bringen war. Es wurde aber nicht verbrannt, sondern geopfert, um das Übergreifen der Flammen auf andere Gebäude zu verhindern. Man sprengte es und die Trümmer legten sich schützend über den darunter befindlichen Silberkeller der Bank. Noch heute zeugen zwei geschmolzene Silberbarren von diesem Ereignis.